4. Unter badischer Herrschaft

Es ist nicht bekannt, wie lange das spätere Liebenzeller Amt dem Kloster Hirsau zugehörte. Man hat vermutet, daß das Geschenk entweder dem Kloster wieder entzogen, oder daß es durch verschwenderische Äbte verkauft worden ist. Es scheint, daß die Besitzer des Amtes (und damit auch Schömbergs) häufig gewechselt haben. Nach dem Aussterben der Calwer Linie soll es durch Heirat an Graf Simon von Zweibrücken, den Herrn von Alteberstein, gekommen sein. Von ihm gelangte die Lehensoberherrlichkeit über die Burg Liebenzell und die dazugehörigen Orte 1272 an den Deutschorden (dem auch Friedrich und Ludwig von Liebenzell angehörten), und schon 1273 war sie in badischem Besitz. Damit war ein Zustand geschaffen, der volle 330 Jahre dauern sollte. Da etwa um dieselbe Zeit Neuenbürg mit Langenbrand, Kapfenhardt, Grunbach, Salmbach und jedenfalls auch Calmbach und Wildbad württembergisch wurde, so fiel Schömberg auf Jahrhunderte hinaus die Rolle eines badischen Grenzortes zu. Die Landesgrenze verlief durch das Reichenbachtal, das Förteltal bis nahe an Höfen, über den Westhang des Hengstberges nach Calmbach, mitten durch Igelsloch und hinab an die Nagold, die bei Ernstmühl überschritten wurde.

In den zahlreichen Verträgen, welche die Grafen von Württemberg und die Markgrafen von Baden vor allem ,,ihrer Spän und Irrung halben" zu Beginn des 15. Jahrhunderts vereinbarten, spielt auch unsere Gegend wiederholt eine Rolle. Im Jahre 1390 erhielt Markgraf Bernhard 1. von Eberhard dem Greiner die Erlaubnis, auf württembergischem Boden ,,ein segmulne uf die wiesen an der Entz by dez Meyers hof obersitt der Nuewenburg gelegen" zu erbauen. Er will seinen ,,wald den Hengstberg howen" (hauen) und einen Teil des Holzes dort sägen lassen. Dieses Abkommen wird 1402 aufs neue bestätigt.

Im Jahr 1423 wurden verschiedene Streitigkeiten geschlichtet, welche ,,der Fahrt, Holzhauens und anderer dergl. Sachen wegen" zwischen den Untertanen beider Fürsten entstanden waren. Es klagten damals die Bürger von Callenbach und Zum Hofe gegen Schonberg, die von Brand gegen Schonberg, die von Ingelsbrand und Salnbach gegen Büchelbronn und die Grunbacher (der Erzgruben wegen) gegen Wißenstein. Bei Schömberg und den beiden Talorten dreht sich der Streit um die alte Waldnutzungsgrenze, die ,,an dem Hengstberg den Grad hinuß / bis uff den berg bis in das widen solin und von dem Solin nach der Snesleiff biß uff den grunt der Hinter Reinlins wise hinab zuhet biß an den vorhelbach" (Förtelbach). In demselben Vertrag wurde auch die Gerichtsbarkeit in dem Dorf Igelsloch geregelt, von dem Baden zwei Drittel und Württemberg ein Drittel im Besitz hatte. An alte Grenzverhältnisse dürfte auch noch der Flurname ,,Pforzheimer Tor" erinnern, den die Karte auf dem rechten Förteltalhang verzeichnet.

Sonst ist über Schömberg aus diesem Zeitraum nur wenig bekannt. Jedenfalls bildete es schon frühe den kirchlichen Mittelpunkt der unter badischer Herrschaft stehenden Hochfläche; Oberlengenhardt, Igelsloch, Schwarzenberg, Unterkollbach und Bieselsberg gehörten zu seinem Pfarrsprengel. Auf württembergischem Gebiet wurde in dem benachbarten Langenbrand 1404 eine eigene Pfarrei gestiftet, der auch die 5 übrigen Waldgangsorte lange Zeit einverleibt waren. Die Reformation führte hier Friedrich Weiß, ein Hanauer, im Jahr 1535 durch, während das badische Schömberg jedenfalls erst 1555 im Anschluß an Pforzheim unter dem Markgrafen Karl II. protestantisch wurde

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